Datenschutzerklärung MGV Stadtallendorf

Datenschutzerklärung des MGV 1891 Stadtallendorf


1.    Der Verein speichert mit Einwilligung seiner Mitglieder deren personenbezogene

Daten, verarbeitet diese auch auf elektronischem Wege und nutzt sie zur Erfüllung

der Aufgaben des Vereins.

Folgende Daten werden – ausschließlich – gespeichert und verarbeitet:

 

-          Name, Vorname, Anschrift

-          Geburtsdatum

-          Kommunikationsdaten (Telefon, Telefax, Mobilfunkverbindung, Emailadresse)

-          Funktion im Verein

-          Zeitpunkt des Eintritts in den Verein

-          Ehrungen

-          Status (aktiv/passiv)

 

Weitere Daten werden nicht oder nur mit ausdrücklicher, ergänzender Zustimmung des Betroffenen erhoben.

2.    Für das Beitragswesen wird des Weiteren die Bankverbindung des Betroffenen (IBAN, BIC) gespeichert.

3.       Alle personenbezogenen Daten und Bankdaten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen von Kenntnis und Zugriff Dritter geschützt.

4.   Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziff. 1 genannten persönlichen Daten im Umfang des Erforderlichen an den Regionalchorverband (Kurhessischen Sängerbund), den Landesverband (Hessischer Chorverband) und den Deutschen Chorverband weitergeleitet.

5.    Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen Bankinstitute. Der Verein stellt sicher, dass die Verwendung durch das beauftragte Kreditinstitut ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erfolgt und nach Zweckerreichung, Austritt des betroffenen Mitglieds oder erfolgtem Widerspruch die Daten unverzüglich gelöscht und die Löschung dem betroffenen Mitglied bekannt gegeben wird. Im Übrigen werden die Daten verstorbener Mitglieder archiviert und vor unbefugtem Gebrauch geschützt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten von Vereinsmitgliedern bis zum Ablauf der steuerrechtlichen oder buchhaltungstechnischen Aufbewahrungsfristen dokumentensicher aufbewahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

6.   Der Verein informiert seine Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Homepage oder durch Presseverlautbarungen über den Schutz der personenbezogenen Daten des Vereins.

Diese Bestimmungen sind in der Satzung im §13 (Datenschutzbestimmungen) fixiert.